Betriebsunterbrechungsschaden

Aufgabe des Sachverständigen ist die Ermittlung von Schäden, die aufgrund einer (teilweisen oder völligen) Betriebsunterbrechung eintreten oder eingetreten sind. Ein Unterbrechungsschaden (BU-Schaden) umfasst den entgehenden Betriebsgewinn und den Aufwand für fortlaufende Kosten in dem vom Schaden betroffenen Betrieb sowie die zur Minderung eines solchen Schadens aufgewandten Mehrkosten (sog. Schadenminderungskosten).

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